30.12.06

Die Erbschaftssteuer stirbt von selber.

Es gibt Wahlversprechen, die man einfach durch Untätigkeit einhalten kann. Die ÖVP scheint nun in eine derartige komfortable Situation zu kommen: Sie hatte im Wahlkampf die Abschaffung der Erbschaftsteuer gefordert - und wenn nicht alles täuscht, braucht es gar keinen Gesetzgeber, der die bei den Besitzenden ungeliebte Steuer streichen würde.

Das macht schon der Verfassungsgerichtshof.
Dass die Höchstrichter die Prüfung der Erbschaftssteuer ausgedehnt haben, sehen Experten wie der Finanzrechtler Werner Doralt als ein Indiz dafür an, dass sie das ganze Gesetz aufzuheben gedenken, weil darin noch mehr verfassungsrechtlich ungereimte Bestimmungen stecken. Ist es sachgerecht, einen wertvollen Teppich, der auf dem Boden liegt, als einfachen Hausrat von der Steuer zu befreien - denselben Teppich aber, wenn er vom Erblasser zusammengerollt oder zur Zierde an die Wand gehängt wurde, als Sammlerstück voll zu versteuern?

Und sollte nicht jeder, der einen Barock- oder auch nur Bauernschrank sein Eigen nennt, sicherheitshalber ein paar Unterhosen hineinschlichten, damit das gute Stück später auch zweifels- und vor allem taxfrei als Hausrat begünstigt ist? Ist alles Grundvermögen wirklich gleich zu betrachten, ob es sich nun um einen Bergwald oder einen Bauplatz am Stadtrand handelt - und ist das wiederum das Gleiche wie bewegliches Vermögen, das die lieben Erben gleich zu Geld machen können? Falls das alles nicht ohnehin steuerschonend in eine eigens zum Zweck der Steuerschonung errichtete Stiftung eingebracht worden ist.

Der Verfassungsgerichtshof zweifelt - und wird daher mit großer Wahrscheinlichkeit das gesamte Gesetz aufheben.

Will der Gesetzgeber, dass es auch weiterhin eine Erbschaftsteuer gibt, müsste er die bisherige Regelung mit verfassungsgebender Zweidrittelmehrheit neu beschließen oder ein neues Erbschaftssteuergesetz beschließen - was beides nur mit den Stimmen der ÖVP ginge. Und diese braucht bloß nichts zu tun - schon hätte sie ihr Wahlversprechen gehalten.